Versicherungen
Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, sind verpflichtet die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschliessen. Nur in manchen Ausnahmefällen wird eine ausländische Versicherung akzeptiert. Jede Person muss einzeln versichert sein. Eine Mitversicherung von Familienangehörigen ist nicht erlaubt. Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung.
Die Voraussetzungen auf einen Anspruch zu erfüllen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Krankenkasse wechseln und sparen Die Grundleistungen der Krankenkasse sind einheitlich und unterscheiden sich höchstens in der Servicequalität und in der Höhe der Prämien. Wechseln Sie die Krankenkasse für die Grundversicherung und können Sie für die gleichen Leistungen weniger bezahlen. Durch eine Erhöhung Ihrer Franchise können Sie ihre Prämie reduzieren. Bei Arbeitstätigkeit, ist ein Versicherungsnehmer im Allgemeinen durch seinen Arbeitgeber gegen Unfall geschützt.
Die obligatorische Grundversicherung kann jährlich auf den 31. Dezember gewechselt werden. Bis spätestens am 30. November muss die Kündigung bei der bestehenden Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Personen mit einer ordentlichen Franchise haben zusätzlich die Möglichkeit die Grundversicherung auf den 30. Juni zu wechseln. Die freiwillige Zusatzversicherung ist je nach den vertraglichen Bestimmungen kündbar. Aber Vorsicht: Bei Kündigung einer Zusatzversicherung, ist nicht garantiert, dass Sie diese später wieder abschliessen können.
Die Voraussetzungen auf einen Anspruch zu erfüllen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Krankenkasse wechseln und sparen Die Grundleistungen der Krankenkasse sind einheitlich und unterscheiden sich höchstens in der Servicequalität und in der Höhe der Prämien. Wechseln Sie die Krankenkasse für die Grundversicherung und können Sie für die gleichen Leistungen weniger bezahlen. Durch eine Erhöhung Ihrer Franchise können Sie ihre Prämie reduzieren. Bei Arbeitstätigkeit, ist ein Versicherungsnehmer im Allgemeinen durch seinen Arbeitgeber gegen Unfall geschützt.
Die obligatorische Grundversicherung kann jährlich auf den 31. Dezember gewechselt werden. Bis spätestens am 30. November muss die Kündigung bei der bestehenden Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Personen mit einer ordentlichen Franchise haben zusätzlich die Möglichkeit die Grundversicherung auf den 30. Juni zu wechseln. Die freiwillige Zusatzversicherung ist je nach den vertraglichen Bestimmungen kündbar. Aber Vorsicht: Bei Kündigung einer Zusatzversicherung, ist nicht garantiert, dass Sie diese später wieder abschliessen können.
Krankekassen - Vergleichen und Sparen
Ihr Portal für Krankenkassenvergleiche, Beratungen und aktuellen Informationen zu allen Krankenversicherungen in der Schweiz.
Wir selbst sind eine Neutrale Krankenkassen- Beratungsstelle in Zürich und beraten unsere Kunden Professionell und Ziel- Orientiert.
Viele Versicherungsnehmer bezahlen jährlich zu viel für Ihre Prämien. Wahrscheinlich Sind auch sie davon betroffen! Machen Sie was dagegen. Mit einem Versicherungswechsel können Sie jährlich Hunderte von Franken an Prämien sparen – in einzelnen Fällen sogar mehrere Tausend Franken und dies bei den gleichen Leistungen der Grund & Zusatzversicherung!
Viele Versicherungsnehmer bezahlen jährlich zu viel für Ihre Prämien. Wahrscheinlich Sind auch sie davon betroffen! Machen Sie was dagegen. Mit einem Versicherungswechsel können Sie jährlich Hunderte von Franken an Prämien sparen – in einzelnen Fällen sogar mehrere Tausend Franken und dies bei den gleichen Leistungen der Grund & Zusatzversicherung!
Lebensversicherung
Der Versicherungsfall ist das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder der Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer (Todesfall). Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt.
Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, 43direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im Allgemeinen werden Lebensversicherungen als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung), Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung), der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, 43direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
Hausrat / Auto / Haftpflicht
Prüfen Sie bei der Hausratversicherung unbedingt die Versicherungssumme. Ist diese zu hoch, sind Sie überversichert und sollten eine entsprechend niedrigere ansetzen. Auch bei der Autoversicherung kann man überversichert sein. Wer neben der Haftpflichtversicherung noch eine Voll oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat oder noch eine abschliessen will, sollte genau kontrollieren, ob das bei dem Wert des Fahrzeugs noch einen Sinn macht.
- Unsere Ziele
- Unsere Visionen
Wir sind ein Beratungs- und Treuhandunternehmen, in dem motivierte und kompetente Mitarbeiter für Klein- und Mittelbetriebe Aufträge fachmännisch und speditiv abwickeln und Mandate gegen ein angemessenes Honorar ganzheitlich betreuen.
Wir sind ein Beratungs- und Treuhandunternehmen, in dem motivierte und kompetente Mitarbeiter für Klein- und Mittelbetriebe Aufträge fachmännisch und speditiv abwickeln und Mandate gegen ein angemessenes Honorar ganzheitlich betreuen.
Bei fragen wenden Sie sich bitte direkt an unseren Versicherungs- und Vorsorgespezialisten
Herr Irfan Lecaj
Mobil-Nr. 078 746 95 55
Öffnungszeiten
Montag
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Dienstag
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Sonntag
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